Normverbrauchsabgabe für importierte Pkw und Motorräder, berechnet nach der Rechtslage am Tag der Erstzulassung, mit Achtelung von Malus und Abzugsposten wie im BMF-Formular NoVA 2. Dazu alle weiteren Importkosten auf einen Blick.
Bei Gebrauchtfahrzeugen aus der EU oder dem EWR gilt die österreichische Rechtslage am Tag der ersten Zulassung im Ausland (§ 6 Abs. 8 NoVAG). Der Steuersatz wird auf ganze Prozent gerundet. Malus und Abzugsposten werden je vollem abgelaufenen Jahr um ein Achtel gekürzt, mindestens ein Achtel bleibt stehen.
| Erstzulassung | Formel Steuersatz | Höchstsatz | Malus ab | Malus je g | Abzugsposten | Messung |
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Bei Kauf vom Händler gilt der Anschaffungspreis ohne Umsatzsteuer. Bei Privatkauf wird der Kaufpreis mit dem Eurotax-Mittelwert (Händler-Ein- und Verkaufspreis, netto) verglichen. Liegt der Kaufpreis darunter, gilt der Mittelwert, außer Sie weisen einen geringeren Wert nach.
Wenn es höchstens 6.000 km gefahren wurde oder die erste Inbetriebnahme höchstens sechs Monate zurückliegt. Dann kaufen Sie im Ausland netto und zahlen 20 % Erwerbsteuer in Österreich. Die NoVA richtet sich nach der aktuellen Rechtslage.
Fahrzeuge mit 0 g/km CO₂ sind befreit. Für Plug-in-Hybride gilt der gewichtet kombinierte WLTP-Wert. Liegt er unter dem CO₂-Abzugsbetrag, fällt keine NoVA an.
Dann setzt das Finanzamt beim Pkw das Doppelte der Motorleistung in kW als CO₂-Wert an. Bei Motorrädern wird mit dem Hubraum gerechnet: (cm³ − 100) × 0,02.
Bei Gebrauchtwagen aus der EU nein, die Steuer ist im Kaufpreis enthalten. Aus Drittländern (etwa Schweiz, UK, USA) kommen 10 % Zoll und 20 % Einfuhrumsatzsteuer dazu. Diese sind hier nicht eingerechnet.
Sie melden die NoVA mit Formular NoVA 2 oder über FinanzOnline an und zahlen ans Finanzamt. Erst danach wird die NoVA-Sperre in der Genehmigungsdatenbank aufgehoben und das Fahrzeug kann zugelassen werden.